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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dient der Berufsorientierung sowie der Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Die BvB richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der BvB arbeiten die jungen Menschen an mehreren Zielen. Grundsätzlich benennt die Agentur für Arbeit vorab zwei unterschiedliche Zielgruppen, auf die der Maßnahmeablauf individuell zugeschnitten ist.

Grundstufe

Jugendliche, die noch nicht über eine hinreichende Ausbildungs- oder Arbeitsreife verfügen, durchlaufen zu Beginn ihrer Bildungsmaßnahme eine so genannte Eignungsanalyse, in der in unterschiedlichen Kompetenzbereichen eine Vielzahl von Tests und Übungen absolviert werden müssen. Sie dauert in der Regel zwei Wochen. Im Anschluss an die Eignungsanalyse wird durch die Bildungsbegleiter ein individuelles Profil für jeden Jugendlichen erstellt, auf dessen Grundlage eine individuelle Qualifizierungsplanung erfolgt. In der im Regelfall folgenden Grundstufe schließen sich Qualifizierungsangebote in den Werkstätten der JobA an, welche den jungen Menschen durch praktische Erfahrungen die richtige Berufswahlentscheidung ermöglichen. Das Arbeiten nach den Plänen von Qualifizierungsbausteinen ermöglicht das Erlernen von ersten beruflichen Grundfertigkeiten. Durch vorgegebene Abläufe und Anforderungen in den Berufsfeldern werden Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft, die für einen erfolgreichen Schritt in die Arbeitswelt erforderlich sind, erlernt und trainiert. Auf Basis des erstellten Qualifizierungsplanes erfolgen zusätzlich Lernangebote im Bereich allgemeines Grundlagenwissen, PC- und Medientraining. Alle Teilnehmer durchlaufen ein Bewerbungstraining, absolvieren unterschiedliche betriebliche Erprobungspraktika und müssen aktiv ihre Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche betreiben. Für Teilnehmer, die noch berufschulpflichtig sind und nicht über den Hauptschulabschluss verfügen, kann auf Basis der Ergebnisse der Eignungsfeststellung und nach Einschätzung der Berufsschule eine Teilnahme am Hauptschulzusatzunterricht in der Berufschule in Bad Segeberg erfolgen.

Die Dauer beträgt maximal 6 Monate in der Grundstufe. Daran schließt sich als Übergang die Förderstufe an, oder die Teilnehmer der JobA wechseln gleich in die Übergangsqualifizierung. Insgesamt beträgt die Förderdauer 10 Monate, für Jugendliche mit anerkannter Lernbehinderung 11 Monate. Maßnahmebeginn ist in der Regel Anfang oder Mitte September eines Jahres.

Übergangsqualifizierung

Jugendliche, die an sich über eine grundlegende Ausbildungsreife verfügen, in der Vergangenheit aber aufgrund der schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, münden in die so genannte Übergangsqualifizierung ein. Sie erhalten ein gezieltes Bewerbungstraining, in welchem das bisherige Bewerbungsverhalten nochmalig überprüft und ggf. korrigiert wird und absolvieren dann mehrere durch unsere Bildungsbegleiter betreute Betriebspraktika. Ziel ist es, sich eine Ausbildungsplatzzusage zu „erarbeiten“. In den Zeiten zwischen den Betriebspraktika erlernen die Teilnehmer der JobA berufliche Grundfertigkeiten anhand von Qualifizierungsbausteinen in den Werkstätten der JobA oder werden im allgemeinen Grundlagenbereich vertiefend geschult.

Die Teilnehmer der Übergangsqualifizierung haben eine Förderzeit von 9 Monaten. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beginnt für diese Teilnehmer in der Regel im November eines Jahres.

BvB - allgemein

Für beide Förderebenen – Grundstufe und Übergangsqualifizierung – ist eine durchgängige, individuelle Bildungsbegleitung gewährleistet. Zurzeit hat die JobA GmbH 112 Plätze für Jugendliche und junge Erwachsene in der BvB.

BvB-Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Die Teilnahme ist kostenlos und kann bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit beantragt werden.